Die Lehre der Bibel über Ehe, Scheidung,Wiederheirat

Die Lehre der Bibel über die Ehe, Ehebruch oder Unzucht, 

Ehescheidung, Wiederheirat

 

 

Die Entstehung der Ehe

Nach dem Wort der Bibel ist die Ehe ein wunderbarer Gedanke Gottes. Gott, der HERR, hat Mann und Frau geschaffen. Im Paradies ist die erste Ehe durch das Handeln Gottes geschlossen. In 1. Mose 1,27 steht: „Und Gott schuf den Menschen IHM zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf ER ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib“.

Zuerst schuf Gott den Mann. Dies lesen wir in 1. Mose 2,7: „Und Gott der HERR machte den Menschen aus einem Erdenkloss, und er blies ihm ein den lebendigen Odem in seine Nase. Und also ward der Mensch eine lebendige Seele.“

Dann schuf Gott in einer einmaligen Weise die Frau, aus einer Rippe, die ER vom Mann genommen hatte. Entsprechendes lesen wir in 1. Mose 2,21-24:

21 „Da liess Gott der HERR einen tiefen Schlaf fallen auf den Menschen, und er schlief ein. Und ER nahm seiner Rippen eine und schloss die Stätte zu mit Fleisch.

22 Und Gott der HERR baute ein Weib aus der Rippe, die ER von dem Menschen nahm, und brachte sie zu ihm.

23 Da sprach der Mensch: Das ist doch Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch; man wird sie Männin heissen, darum dass sie vom Manne genommen ist.

24 Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.“

Die Ehe ist ein Geschenk Gottes an den Menschen. In 1. Mose 2,23 ruft Adam voller Freude aus, als er die Frau sieht, die Gott zu ihm bringt: „Das ist doch Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem Fleisch!“

Es ist deutlich erkennbar, wie froh Adam über seinesgleichen, über seine andere Hälfte, und über sein echtes Gegenüber war. Seine Freude entsprach dem Willen des Schöpfers.

Wir sollten grundsätzlich fragen, warum die Ehe von Gott überhaupt eingesetzt wurde. Hier wollen wir an Eph. 5,31-32 denken. Paulus zitiert den Vers von 1. Mose 2,24, wo es über den Vollzug der Ehe heisst: „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen und sie werden sein ein Fleisch.“ Und dann in Vers 32, wo es heisst „Dies Geheimnis ist gross; ich rede aber von Christus und seiner Gemeinde.“ Die Ehe dient hier als Abbild der Liebe zwischen Christus und seiner Gemeinde.

Die Ehe aber ist von Gott grundsätzlich für den Menschen geschaffen und nicht umgekehrt. Wir lesen in 1. Mose 2,18: „Und Gott der HERR sprach: es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei.“ Wer diesen Gedanken über die Ehe umkehrt und meint, der Mensch ist für die Ehe geschaffen, macht die Ehe, die ein Geschenk Gottes an den Menschen ist, zu einem Instrument der Knechtschaft für den Menschen.

Zusammenfassend wollen wir festhalten, dass die Ehe ein wunderbares Geschenk Gottes an den Menschen ist, dass sie für den Menschen geschaffen ist und nicht umgekehrt, dass die Ehe als Abbild der Liebe zwischen Christus und seiner Gemeinde dient.

Die Eheschliessung

Nun wollen wir uns die Frage stellen: wie kommt die Ehe überhaupt zustande?

In 1. Mose 2,24 heisst es: „Darum wird der Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen und sie werden sein ein Fleisch.“

In diesem Vers finden wir die grundsätzliche Definition über die Ehe. Die Eheschliessung setzt voraus, dass der Mann sein Elternhaus, wo er geboren und aufgewachsen ist, verlassen muss und seiner Frau „anhangen“. Das hebräische Wort für „anhangen“ bedeutet auch „kleben“. So eng sollen Mann und Frau in der Ehe verbunden sein. Dieses „Verlassen und Anhangen“ gilt auch genauso für die Frau. Auf diese Weise kommt die Ehe, nach Gottes Willen, durch dieses „Verlassen und Anhangen“ der Ehepartner zustande. Nun rückt die Beziehung der Beiden zu ihren Eltern an zweite Stelle. Die erste Stelle hat die Beziehung der beiden Ehepartner zueinander eingenommen. Das ist hier der Wille Gottes. Die Ehe ist die Folge eines willentlichen Entschlusses, einer persönlichen Entscheidung. Da entschliesst sich ein Mann, mit einer Frau „zusammenzukleben“, untrennbar, unauflöslich, für immer... „bis dass der Tod sie scheidet“. Die Beiden entscheiden sich dafür, alles zu teilen und zu einer Einheit zu werden, in welcher Not und Leid des einen automatisch den anderen auch betreffen.

Das „Verlassen und Anhangen“, das heisst die Eheschliessung, ist ein öffentlich-rechtlicher Akt.

Zur Zeit der alten Patriarchen gründete die Ehe auf dem „Mohar“, dem Rechtsgeschäft zur Zahlung eines Ehegeldes an den rechtlichen Vertreter der Braut (1. Mose 34,11 ff.; 2. Mose 22,16 ff.) An Stelle der Zahlung des Ehegeldes konnte auch eine Dienstleistung treten, wie es bei Jakob im Hause Labans der Fall war (1. Mose 29). Oder es wurde eine erfolgreiche kriegerische Leistung vom zukünftigen Bräutigam verlangt. Solches lesen wir in 1. Sam. 18,25: „Saul sprach: So sagt zu David: Der König begehrt keine Morgengabe, nur hundert Vorhäute von den Philistern, dass man sich räche an des Königs Feinden“ und in Vers 27 heisst es: „... da machte sich David auf und zog hin mit seinen Männern und schlug unter den Philistern zweihundert Mann. Und David brachte ihre Vorhäute dem König in voller Zahl, dass er des Königs Eidam würde. Da gab ihm Saul seine Tochter Michal zum Weibe.“

Wenn nun dieses Rechtsgeschäft abgeschlossen war, folgte die „Haknasah“, die Heimholung der Braut (1. Mose 24,67). Bei dieser altjüdischen Hochzeitssitte konnte man die Eltern des Paares mit dem heutigen Standesamt und die mitfeiernden Dorfbewohner mit den Trauzeugen vergleichen.

Als Christen heute können wir froh sein, dass unsere Gesellschaftsordnung die öffentlich-rechtliche Einrichtung des Standesamtes kennt, die den Akt des „Verlassens und Anhangens“ verdeutlicht. Natürlich hat die standesamtliche Eheschliessung keinen Einfluss auf das eigentliche Wesen der Ehe, doch ist die öffentlich-rechtliche Eheschliessung in unserer Zeit der bürgerlich-gesetzliche Ausdruck dieses „Verlassens und Anhangens“ von dem 1. Mose 2,24 spricht (vgl. auch Röm. 13).

Ein wiedergeborenes christliches Ehepaar soll sich nicht nur standesamtlich, sondern auch in seiner Gemeinde trauen lassen. Denn in 1. Kor. 7,39 steht: Eine Frau ist frei zu heiraten, „mit wem sie will, nur dass es im HERRN geschehe.“ Dieses Wort betrifft Witwen, aber ich bin der Meinung, dies gilt für alle Gläubigen, die heiraten wollen. Somit hat das „Verlassen und Anhangen“ der beiden offiziellen Charakter vor den Gläubigen. Dadurch wissen alle in der Gemeinde, dass diese beiden Menschen zusammen gehören und ein Ehepaar sind ein Leben lang. Ausserdem wird die Ehe durch die Eheschliessung in der Gemeinde unter den Segen Gottes gestellt. Und, die Ehepart-ner bezeugen, dass sie sich nach dem Vorbild Jesu Christi und seiner Gemeinde (Eph. 5,32) lieben wollen.

Anschliessend kommt als letzter Akt des Ehevollzuges das „Ein-Fleisch-werden“. Das „Verlassen und Anhangen“ wie auch „Ein-Fleisch-werden“, und hier ist hauptsächlich der Geschlechtsver-kehr gemeint, gehören unzertrennlich zur Entstehung einer Ehegemeinschaft und zwar immer in dieser Reihenfolge. Zuerst geschieht das „Verlassen und Anhangen“ und erst dann das „Ein-Fleisch-werden“. Beim Zusammenleben von Mann und Frau ohne das „Verlassen und Anhangen“, das heisst ohne legitime Eheschliessung, sondern direktes „Ein-Fleisch-werden“, also Geschlechtsverkehr, wie zum Beispiel beim Konkubinat, aber auch sonst, handelt es sich um Nicht-Beachtung der Ordnung Gottes, die für die Eheschliessung gilt, ist deshalb vollbrachte Sünde vor Gott und zwar der Sünde der Unzucht.

 

Eheleben

Die beiden Eheleute sollen nun eng zusammen leben und sich aneinander freuen. Die Voraussetzung dazu ist, dass beide wiedergeborene Christen sind und nach dem Willen Gottes leben, so wie dieser Wille im Wort Gottes, der Bibel, zu finden ist. Deshalb soll ihre Beziehung zueinander die sogenannte Dreiecksbeziehung sein. Das heisst, jeder von diesen beiden

                

begegnet dem anderen nach dem Willen Jesu Christi. Dazu sind die Grundsätze von Eph. 5,22-25; 28-29 und 33 massgebend. Dort steht geschrieben: „Die Frauen seien ihren eigenen      Männern untertan, denn der Mann ist des Weibes Haupt, wie auch Christus das Haupt der Gemeind  ist; ER ist des Leibes Retter. Wie nun die Gemeinde Christus untertan ist, so seien es auch die Frauen ihren eigenen Männern in allem. Ihr Männer, liebet eure Frauen, gleich wie auch Christus die
Gemeinde geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat.... Ebenso sind die Männer schuldig, ihre eigenen Frauen zu lieben , wie ihre eigenen Leiber. Wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern nährt und pflegt es gleich wie der HERR die Gemeinde.... Doch auch ihr, einer wie der andere, liebe seine Frau wie sich selbst, die Frau aber fürchte den Mann.“

Hier besteht die Gefahr, dass manche Christen einen grossen Fehler begehen. Manche Ehefrauen denken, wenn mein Mann mich liebt und in der Tat es mir zeigt, dann unterordne ich mich ihm. Und manche Männer meinen, wenn meine Frau sich mir in der Tat unterordnet, dann werde ich sie lieben. Das ist eine ganz falsche Denkweise, denn man macht das eigene Verhalten vom Verhalten des Ehepartners abhängig und denkt überhaupt nicht an den Willen unseres HERRN. Deshalb bedeutet die Dreiecksbeziehung der Ehepartner, dass sich jeder zuerst am Willen des HERRN orientiert, also in der Vertikale auf Gott und Christus hin, und nicht in der Horizontalen zum Ehepartner hin. So begegnen sich die Ehepartner gegenseitig in Gottes Willen, unabhängig vom Verhalten des Ehepartners. Der Wille Gottes für die Ehefrau ist, dass sie sich ihrem Mann unterordnet, ganz unabhängig davon, ob er ihr Liebe erzeigt oder nicht. Und der Wille Gottes für den Ehemann ist, dass er seine Frau liebt, ganz unabhängig davon, ob sie sich ihm unterordnet oder nicht. Wir sollen ja als wiedergeborene Christen nach dem Willen Gottes handeln in jeglicher Hinsicht unseres Lebens. Diese Entscheidung haben wir schon bei unserer Bekehrung zu Gott und unserem HERRN Jesus Christus getroffen.

Ehebruch oder Unzucht, Ehescheidung und Wiederheirat

Wie wir bereits gesehen haben, fügt Gott durch das „Verlassen und Anhangen“ und „ein-Fleisch-werden“ Mann und Frau zu einer Ehegemeinschaft zusammen. Wenn aber einer von diesen beiden mit einem anderen Partner als dem eigenen Geschlechtsverkehr betreibt, zerbricht das ursprünglich „Zusammengefügte“ und diese Ehe gilt vor Gott als tot. Der schuldig gewordene Ehepartner begeht die Sünde des Ehebruchs und der Unzucht.

Ehebruch begeht man nicht nur auf diese Weise, sondern auch dann, wenn verheiratete Personen sich scheiden lassen, ohne dass der Ehepartner Unzucht betrieben hat, und eine andere Person heiraten. Solches lesen wir in Matth. 19,9. Der HERR Jesus sagt hier folgendes: „Ich sage euch aber, dass wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe.“

Laut diesen Aussagen des HERRN Jesus begeht eine verheiratete Person Ehebruch, wenn sie sich scheiden lässt, ohne dass ihr Ehepartner Ehebruch oder Unzucht betrieben hat. Diese Person handelt anschliessend nach der Ordnung Gottes für die Eheschliessung, das heisst nach dem „Verlassen und Anhangen“ und „ein-Fleisch-werden“ und heiratet ein zweites Mal. Trotzdem ist es Ehebruch, weil sie sich von  ihrem ersten Ehepartner scheiden liess, ohne dass dieser Ehebruch oder Unzucht betrieben hatte. Der HERR Jesus meint hier, dass sich eine verheiratete Person nur dann scheiden lassen kann, wenn der Ehepartner Ehebruch oder Unzucht begeht. Nur dann ist es möglich vor Gott, mit einer anderen Person eine neue Ehe einzugehen. Der Begriff "porneia“(=πορνείa) im altgriechischen Text, den der HERR Jesus hier anwendet und der auf Deutsch mit "Unzucht“ übersetzt wird, weist darauf hin, dass jegliche widrigen sexuellen Handlungen verheirateter Personen, und das sind alle sexuellen Handlungen, die ausserhalb der Ehe stattfinden, die Ehe brechen und zu Ehescheidung Anlass geben. Der Begriff "porneia“(=πορνείa), auf Deutsch „Unzucht“, ist ein sogenannter Sammelbegriff und beinhaltet alle widrigen sexuellen Handlungen (Ehebruch, lesbisch, homosexuell, sexuelle Handlungen mit Tieren, oder mit Knaben und Mädchen, Onanismus usw.). Alle diese widrigen sexuellen Handlungen verheirateter Personen zerbrechen das bei der Eheschliessung ursprünglich „Zusammengefügte“ und verursachen vor Gott den Ehebruch, den Tod der Ehe und die Ehescheidung.

Hingegen ist der Begriff "moihatai"(=μοιχάται) im griechischen Alttext in Matth. 19,9 ein Präsens des Zeitwortes "moichaomai" (=μοιχάομαι). Das Hauptwort dazu ist "moicheia"(=μοιχεία), auf Deutsch "Ehebruch". Dieser Begriff bezieht sich ausschliesslich auf verheiratete Personen. Es bedeutet, dass eine verheiratete Person die Ehe bricht, indem sie sexuelle Beziehungen mit einem fremden Partner des andern als des eigenen Geschlechts eingeht.

Wir wollen festhalten, dass der Begriff "moicheia" (=μοιχεία) ausschliesslich verheiratete Personen betrifft, die Ehebruch begehen. Hingegen wird mit dem Begriff "porneia" (=πορνείa) jegliche widrige sexuelle Handlung bezeichnet. "Moicheia" (=μοιχεία) gehört unter anderen zu "porneia" (=πορνείa). Sie ist demnach ein Teilbegriff des Sammelbegriffes "porneia" (=πορνείa), welches auf Deutsch mit "Unzucht" übersetzt wird. Auch wenn unverheiratete Personen sexuelle Handlungen jeglicher Art betreiben, begehen sie "porneia" (=πορνείa), d.h. auf Deutsch "Unzucht". Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit für unverheiratete Personen, damit sie keine Unzucht begehen, so schnell wie möglich zu heiraten.

Es handelt sich ebenso um "porneia" (=πορνείa), also "Unzucht", wenn eine verheiratete oder ledige Person sexuelle Beziehungen gegen Bezahlung, mit einer Hure eingeht (siehe 1. Kor. 6, 15-20).

In 5. Mose 22,22 heisst es: „Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der beim Weibe gelegen hat und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen!“

Hier sehen wir, dass Ehebrecher im Alten Testament mit dem Tode bestraft wurden. Wir wollen uns nun fragen, wie es heute unter Christen sein soll. Im Johannes-Evangelium Kap. 8,1-11 haben wir die Begegnung des HERRN Jesus mit einer Frau, die Ehebruch begangen hat. Die Schriftgelehrten und Pharisäer wollen, nach mosaïschem Gesetz, die Frau steinigen. Der HERR Jesus aber lässt Gnade walten und durch sein sehr geschicktes Verhalten den Juden gegenüber erhält er die Frau am Leben und vergibt ihr die Schuld. Sie soll aber hinfort nicht mehr sündigen. Dieses Verhalten unseres HERRN bedeutet für uns, dass im Falle von Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners auch wir Gnade walten lassen und nicht gleich an Scheidung denken sollen. Wir sollen zuerst versuchen, den schuldig gewordenen Ehepartner zur Busse zu bewegen. Dies sollen wir nach Matth. 18,15-17 tun. Wir sollen bedenken, dass die ewige Errettung unseres Ehepartners, der Ehebruch oder Unzucht begeht, das Wichtigste ist vor allem anderen. Denn als Ehebrecher geht er verloren, wenn er nicht echte Busse tut und sein sündiges Verhalten lässt, (siehe 1. Kor. 6,9). Wenn er aber Busse tut, dann hat sein unschuldiger Ehepartner ganz gross zu seiner Errettung beigetragen. Der bussfertige Ehebrecher oder die bussfertige Ehebrecherin kommt natürlich zum Ehepartner zurück. Die Ehebeziehung der Beiden wird in der erwähnten Dreiecksbeziehung weitergeführt und der HERR Jesus heilt die inneren Wunden bei Beiden. Durch ihren Glauben an Gott und den HERRN Jesus Christus und durch die Hilfe des Heiligen Geistes sind die Voraussetzungen vorhanden, weiterhin eine glückliche Ehe zu führen.

Wenn es aber nicht möglich ist, den schuldig gewordenen Ehepartner zur Busse zu bewegen, dann heisst es in Vers 17 des erwähnten Textes von Matth. 18,15-17: "... so gelte er (der schuldige Ehepartner) dir wie ein Heide und Zöllner." Nun ist der schuldige Ehepartner nicht mehr Bruder oder Schwester im HERRN, sondern ungläubig geworden. Dies kommt im obigen Vers 17 zum Ausdruck mit "Heide" und "Zöllner".

Infolgedessen ist der unschuldige Ehepartner nun mit einem Ungläubigen verheiratet, der durch sein Beharren in der Sünde seinen Ehepartner verlassen hat. Es heisst aber in 1. Kor. 7,15: "Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder aber oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden." In einem solchen Fall muss der unschuldige Ehepartner die gesetzliche Scheidung vollziehen. Die Ehe ist ja durch den Ehebruch oder die Unzucht des Ehepartners und durch sein Beharren in der Sünde vor Gott bereits tot und geschieden. Deshalb soll der unschuldige Ehepartner in keiner Beziehung mit dem Schuldigen weiterhin verbunden sein und dadurch der Sünden des schuldigen Ehepartners teilhaftig werden. Paulus empfiehlt dem Timotheus in 1. Tim. 5,22: "... mache dich auch nicht fremder Sünden teilhaftig."Und in Offenb. 18,4 lesen wir: "Gehet aus ihr heraus, mein Volk, damit ihr nicht ihrer Sünden teilhaftig werdet." Es ist bereits erwähnt, dass Gott die Ehe für den Menschen gemacht hat und nicht den Menschen für die Ehe. Viele Christen meinen heute, dass trotz des Ehebruchs oder der Unzucht des Ehepartners, der unschuldige Ehepartner (unschuldig keinesfalls im Sinne von vollkommen) sich nicht scheiden darf, denn er darf ja nicht wieder heiraten, sondern soll warten und beten bis der schuldige Ehepartner zurückkommt oder stirbt.

Auf diese Weise wird der unschuldige Ehepartner zum Knecht seiner zerrütteten Ehe gemacht. Sie kehren den von Gott gegebenen Sinn der Ehe um. Gott hat den Menschen nicht für die Ehe gemacht, sondern die Ehe für den Menschen. Sie tun das Gleiche wie die Pharisäer in Mark. 2,24 betreffend des Sabbats. Aber der HERR Jesus sagt den Pharisäern in Mark. 2,27 folgendes: "Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, nicht der Mensch um des Sabbats willen. Die Ehe betreffend sollen wir sagen: die Ehe ist um des Menschen willen gemacht, nicht der Mensch um der Ehe willen.

Es ist Tatsache, dass Gott, der HERR, die Ehescheidung hasst. In Mal. 2,15-16a steht: "So hütet euch denn in eurem Geiste und niemand werde dem Weibe seiner Jugend untreu! Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der HERR, der Gott Israels." Dieser Text spricht klar in Bezug auf die Frage: Was gilt vor Gott als Ehescheidung? Nämlich "... dem Weibe seiner Jugend untreu werden." Das heisst Ehebruch oder Unzucht begehen. Das ist die eigentliche Ehescheidung vor Gott, und nicht, wie manche meinen, die Herausgabe der Ehescheidungs-urkunde, die nur eine Formalität ist, dass die Ehe aufgrund der gesellschaftlichen Ordnung und der Gesetze des Staates, in dem wir leben, auch als geschieden gilt.

Nun entsteht die Frage: Ist es möglich nach der Bibel, dass ein geschiedener Christ oder eine geschiedene Christin wieder heiratet? Wir haben bereits gesehen, dass der HERR Jesus in Matth. 19,9 und ähnlich in Matth. 5,32 nur dann eine Scheidung der Ehe und eine Wiederverheiratung des unschul-digen Ehepartners erlaubt, wenn sein Ehepartner die Sünde des Ehebruchs oder der Unzucht begeht. Hier, wie bereits er-wähnt, ist Ehescheidung und Wiederverheiratung des unschul-digen (unschuldig nicht im Sinne des Vollkommenen) Ehepart-ners möglich, jedoch nur dann, wenn der schuldig gewordene Ehepartner nicht bereit ist, Busse zu tun (nach Matth.18,15ff) und zu seinem Ehepartner zurückzukehren. In Mark. 10,11-12 heisst es: "Und er sprach zu ihnen: wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, der bricht an ihr die Ehe. Und wenn eine Frau ihren Mann entlässt und einen anderen nimmt, so bricht sie die Ehe."Ebenfalls in Lukas 16,18 macht der HERR Jesus ähnliche Aussagen über die Ehescheidung, ohne über Unzucht des Ehepartners zu sprechen. Deshalb entsteht die Frage: ist eine Scheidung und Wiederheirat vor Gott unter bestimmten Bedingungen erlaubt oder überhaupt nicht erlaubt? Wir wissen, dass die vier Evangelien in ihren Aussagen ergän-zend aufeinander wirken. Das heisst, betreffend Ehescheidung und Wiederheirat können wir uns nicht nur auf die Aussagen des Markus- und Lukas-Evangeliums stützen, wo der Ausdruck: "... ausser Unzucht" nicht vorkommt und dabei die Aussagen des Matthäus-Evangeliums (Matth. 5,32 und Matth. 19,9), wo der Ausdruck "... ausser Unzucht" steht, vergessen. Oder uns nur auf die Aussagen des Matthäus-Evangeliums stützen, wo der Ausdruck: "... ausser Unzucht" steht und dabei die Aussagen des Markus- und Lukas-Evangeliums vergessen. Hier sollen wir folgendes bedenken: Im Markus- und im Lukas-Evangelium macht der HERR Jesus seine Aussagen bezugnehmend auf die judaistische Gemeinschaft und auf das mosaïsche Gesetz. Im jüdischen Volk gab es keine Ehescheidung „wegen Unzucht“ von verheirateten Personen, weil in einem solchen Fall die verheiratete Person, die Unzucht begangen hatte, sterben musste (5. Mose 22,22). Als Folge war der unschuldige Ehe-partner oder die Ehepartnerin frei, und falls sie es wollten, konnten sie wieder heiraten. Dies war der Fall in der Zeitperi-ode des Gesetzes in Israel. Mit dem Kommen des HERRN Jesu aber ist der Zeitraum des Gesetzes vorbei und es beginnt die Zeitperiode der Gnade, in welcher wir bis heute leben. Deshalb werden verheiratete Personen, welche Unzucht begehen, nicht getötet, sondern ihnen wird Gnade gewährt (Joh. 8, 3-11), sofern sie wahre Busse tun und zu ihrem Ehepartner zurückkommen und ihre Ehe fortsetzen. Wenn sie aber nicht bereit sind, Busse zu tun, verlieren sie das Vorrecht des wie-dergeborenen Christen und somit das Ewige Leben, denn sie gelten als ungläubig (Matth. 18.17). Demnach können wir sagen, dass sie geistlich sterben, denn der Heilige Geist verlässt sie, weil sie nicht bereit waren, Busse zu tun. Für diese Zeit-periode der Gnade gelten die Ausdrücke: „… ausgenommen wegen Unzucht“, in Matth. 5,32 und „… es sei denn wegen Unzucht“, in Matth. 19,9, welche der HERR Jesus an diesen beiden Stellen gebraucht.Daraus ergibt sich, dass in keinem anderen Fall Ehescheidung und auch Wiederheirat möglich sind, als nur im Falle, dass ein Ehepartner Ehebruch oder Unzucht begeht, und nicht bereit ist, Busse zu tun. Anderer-seits ist weder eine Wiederheirat, noch unverheiratet bleiben des unschuldigen Ehepartners, zwingend. Das heisst, man kann nicht einen Christen oder eine Christin, die wegen Ehebruchs oder Unzucht ihres Ehepartners geschieden sind, die Wieder-heirat verbieten oder sie zu einer Wiederheirat zwingen. Die betroffene Person soll freiwillig entscheiden, ob sie wieder heiraten oder ledig bleiben will. Der Apostel Paulus schreibt in 1. Kor. 7, 8-9 über die Ledigen und die Witwen folgendes: "Ich sage aber den Ledigen und Witwen: es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. Können sie sich aber nicht ent-halten, so sollen sie heiraten; denn heiraten ist besser als in Glut geraten." Zu den Ledigen gehören hier auch die Christen, die unschuldig geschieden sind. Wenn sie die Einsamkeit nicht ertragen können und sexuell versucht und belastet werden, dann sollen sie heiraten. Natürlich, wenn eine christlich wie-dergeborene Person geschieden ist und wieder heiraten will, soll sie sich durch Gebet auch eine christliche wiedergeborene Person vom HERRN schenken lassen. Manche Christen meinen nun, dass in den erwähnten Versen (Matth. 5,32 und Matth. 19,9), wo über Scheidung gesprochen wird, nichts über Wiederverheiratung steht. Der Vers aber im Matth. 19,9 lautet folgendermassen: "Ich sage euch aber: wer seine Frau ent-lässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe."Wir sollen hier genau hinhören: "... seine Frau entlässt...", die betroffene Person steht also in erster Ehe und lässt sich scheiden ohne Grund (ohne Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners), "...und eine andere heiratet..", sich also in eine zweite Ehe begibt und dadurch ihre erste Ehe bricht. Wenn aber ihr Ehepartner Ehebruch oder Unzucht be-geht und sich deshalb scheiden lässt und eine andere Person heiratet, dann begeht sie folglich keinen Ehebruch. So ist der Ausdruck: "es sei denn wegen Unzucht", welcher dazwischen geschoben ist, zu verstehen.

Wir wollen aus all dem festhalten, dass es nur im Falle von Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners möglich ist, für den wiedergeborenen Christen, sich zu scheiden und wieder zu heiraten, ohne dadurch Ehebruch zu begehen.

Manche Christen meinen sogar, dass aufgrund der Aussagen des Apostels Paulus in 1. Kor. 7, 10-11 eine wiedergeborene Person, die geschieden ist, auf gar keinen Fall wieder heiraten darf. Sie soll unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Ehe-partner versöhnen. Dieser Text (1. Kor. 7,10-11) lautet fol-gendermassen: "Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der HERR, dass eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne." Wenn man all die Texte, die über Scheidung sprechen, im griechi-schen Urtext des Neuen Testamentes liest, stellt man fest, dass in den drei Evangelien verschiedene Formen des gleichen Verbs verwendet werden, und zwar des Verbs "apolio" (=απολύω). Konsequenterweise muss man den gleichen griechischen Begriff überall mit dem gleichen deutschen Begriff übersetzen. Aber dies ist in den deutschen Bibelüber-setzungen nicht immer der Fall. Zum Beispiel lesen wir in der Schlachter-Bibel in Matth. 5,32: "Wer sich von seiner Frau scheiden lässt, ausgenom-men wegen Unzucht, der macht, dass sie die Ehe bricht." Und in Matth. 19,9 in derselben Schlachter-Bibel: "Ich sage euch aber: wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Un-zucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe." Im griechischen Text steht für die Worte "entlässt" und "scheidet" das gleiche Verb "apolio" (=απολύω). In Matth. 5,32 steht "apolion" (=απολύων), ein partizip presens des Verbs "apolio" (=απολύω). 
In Matth. 19,9 heisst "apolisse" (=απολύση), ein aorist konjunktiv des gleichen Verbs "apolio" (=απολύω). Infolgedessen soll man hier die beiden Stellen gleich übersetzen und zwar mit dem Wort "scheiden". Das Wort  "apolio" (=απολύω) bedeutet eine Beziehung in jeglicher Hinsicht abbrechen. In
1. Kor 7,10-11 aber, da wo mit "scheiden" übersetzt wird, steht im altgriechischen Text nicht das Wort "apolio" (=απολύω), sondern ein anderes Wort, und zwar das Wort "choristhenai" (=χωρισθηναι). Das ist ein aorist infinitiv passiv des Verbs "choriso"(=χωρίζω), oder das Wort "choristhe" (=χωρισθη), ein aorist konjunktiv passiv des gleichen Verbs "choriso"(=χωρίζω), welches mit "trennen" übersetzt wird (siehe sprachlicher Schlüssel zum griechischen Neuen Testament von F. Rienecker   1. Kor. 7,10-11, Seite 365) und nicht mit "scheiden", wie bei den Bibelstellen in den Evangelien, die über endgültiges Aufheben des Ehebundes sprechen und deshalb dort das Wort "apolio" (=απολύω) im altgriechischen Text steht. Hingegen "choriso" (χωρίζω) bedeu-tet "vorübergehend trennen"  oder "provisorisch trennen". Folgedessen lässt sich in 1. Kor. 7,10 die Frau nicht von ihrem Mann scheiden, sondern aus banalen Gründen wie z.B. grobes Verhalten des Mannes oder schwere Krankheit etc., bloss tren-nen. Hier liegt kein Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners vor, wo dann eine Scheidung und Wiederverheiratung möglich ist, sondern nur eine vorübergehende Trennung. Deshalb dürfen die Ehepartner sich nicht endgültig scheiden lassen, sondern sollen wieder zusammen kommen, denn trotz der Trennung bleibt ihr Ehebund vor Gott weiter bestehen. In einem solchen Fall sind die Ältesten der Gemeinde, wo die beiden getrennt lebenden Ehepartner hingehören, angespro-chen. Die Ältesten sollen Seelsorge und Unterweisung nach dem Wort Gottes mit ihnen durchführen. So können die beiden zueinander finden und ihre Ehe nach der Dreiecksbeziehung weiterführen. Deshalb der Hinweis des Apostels Paulus in 1. Kor. 7,10, wo es heisst: "Den Verheirateten aber gebiete nicht ich (nichtPaulus), sondern der HERR...". Für unseren HERRN Jesus kommt nie Ehescheidung und Wiederverheiratung aus banalen Gründen vor, wie der HERR auch den Juden in den Evangelien klar machte, sondern nur im Falle des Ehebruchs oder der Unzucht des Ehepartners.

 

Zusammenfassung

Die Entstehung der Ehe
Die Ehe ist ein wunderbarer Gedanke Gottes und sein Geschenk an den Menschen.
Die Ehe dient als Abbild der Liebe zwischen Christus und seiner Gemeinde.
Die Ehe ist von Gott für den Menschen geschaffen und nicht der Mensch für die Ehe. Wer diesen Gedanken über die Ehe umkehrt und meint, dass der Mensch für die Ehe geschaffen ist, macht die Ehe zu einem Instrument der Knechtschaft für den Menschen.

Die Eheschliessung
Die grundsätzliche Definition über die Ehe finden wir in 1. Mose 2,24. Das „Verlassen und Anhangen“, das heisst die Eheschliessung, ist ein öffentlich-rechtlicher Akt. Dies ist die Einrichtung des Standesamtes heute. Die öffentlich-rechtliche Eheschliessung in unserer Zeit ist der bürgerlich-gesetzliche Ausdruck dieses „Verlassens und Anhangens“ von 1. Mose 2,24. Ein wiedergeborenes christliches Ehepaar soll sich nicht nur standesamtlich, sondern auch in seiner Gemeinde trauen lassen (1. Kor. 7,39).
Das „Verlassen und Anhangen“ wie auch das „Ein-Fleisch-werden“, und hier ist hauptsächlich der Geschlechtsverkehr gemeint, gehören unzertrennlich zur Entstehung einer Ehegemeinschaft und zwar immer in dieser Reihenfolge. Das ist die Ordnung Gottes für die Eheschliessung.

Das Eheleben
Die Eheleute sollen nach dem Willen Gottes zusammenleben. Die Voraussetzung dazu ist, dass beide wiedergeborene Christen sind. Ihre Beziehung zueinander ist die sogenannte Dreiecksbeziehung (Eph. 5,22-25; 28-29 und 33).

Ehebruch oder Unzucht, Ehescheidung und Wiederheirat
Ehebruch oder Unzucht begeht eine verheiratete Person, wenn sie mit einem anderen Partner als dem eigenen Geschlechtsverkehr betreibt. Aber auch wenn sie sich scheiden lässt, ohne dass der Ehepartner Ehebruch oder Unzucht betrieben hat und sie eine andere Person heiratet.
Alle sexuellen Handlungen von verheirateten Personen ausserhalb der Ehe sind widrige Handlungen und verursachen Ehebruch. Auch unverheiratete Personen, wenn sie sexuelle Beziehung jeglicher Art pflegen, begehen Unzucht, deshalb sollen sie so schnell wie möglich heiraten.
Bei Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners sollen wir nach dem Vorbild unseres HERRN Jesus Gnade walten lassen und nicht gleich an Scheidung denken. Wir sollen, als wiedergeborene Christen, unseren schuldig gewordenen Ehepartner oder Ehepartnerin dazu bewegen, dass er oder sie Busse tut (Matth. 18,15-17). Wenn er oder sie wahre Busse tut, dann kommt er oder sie wieder zum Ehepartner zurück und ihre Ehe besteht weiterhin.

  • Wenn der schuldige Ehepartner keine Busse tut, dann gilt er oder sie als Ungläubiger (Matth. 18,17), der seinen Ehepartner verlassen hat (1. Kor. 7,15). In einem solchen Fall soll der unschuldige Ehepartner die gesetzliche Scheidung vollziehen, damit er oder sie nicht der Sünden des schuldigen Ehepartners teilhaftig wird (1. Tim. 5,22; Offb. 18,4).
  • Die Ehe wurde von Gott für den Menschen gemacht und nicht umgekehrt. Es ist gleich wie mit dem Sabbath (Mark. 2,27), deshalb soll der unschuldige Ehepartner nicht zum Knecht seiner zerrütteten Ehe gemacht werden. Als Verheiratet Ehebruch oder Unzucht zu begehen gilt vor Gott als Ehescheidung (Mal. 2,15-16a).
  • Ehescheidung und Wiederheirat einer christlichen Person ist nur dann möglich, wenn der Ehepartner Ehebruch oder Unzucht begeht und nicht bereit ist, Busse zu tun (Matth. 5,32; Matth. 19,9).
  • Wir sollen dazu die Verse in Mark. 10, 11-12 und Luk. 16,18 nicht vergessen, wo der Ausdruck: „... ausser Unzucht“ nicht steht. Im Markus- und Lukas-Evangelium wendet sich der HERR Jesus an Juden, bei denen laut Gesetz
    (5. Mose 22,22) Ehebruch oder Unzucht mit dem Tod des schuldigen Ehepartners bestraft wurde. Somit war der unschuldige Ehepartner frei und konnte wieder heiraten. Hingegen macht der HERR Jesus in Matth. 5,32 und 19,9 seine Aussagen über Scheidung und Wiederheirat auf die Gnadenzeit bezogen, die mit seinem Kommen begonnen hatte. Deshalb ist weder eine Wiederheirat geschiedener Christen, noch unverheiratet bleiben, zwingend. Die betroffenen Personen sollen selbst entscheiden (1. Kor 7, 8-9). Geschiedene Christen, die wieder heiraten wollen, sollen sich durch Gebet auch eine christlich wiedergebo-rene Person vom HERRN schenken lassen. Man soll genau beachten, dass im Vers vom Matth. 19,9 über Scheidung und auch über Wiederheirat gesprochen wird.
  • Im altgriechischen Text des Neuen Testamentes sind die Begriffe in den Evangelien und im 1. Kor. 7,10-11, die über Scheidung sprechen, verschieden. In den Evangelien steht der Begriff "apolio" (=απολύω), das mit „scheiden“ übersetzt wird, aber im 1. Kor. 7,10-11 der Begriff "choriso"(=χωρίζω), welcher mit „trennen“ übersetzt werden soll. Infolgedessen lässt sich im 1. Kor. 7,10-11
  • die Frau von ihrem Mann nicht scheiden, sondern aus banalen Gründen, wie z.B. grobes Verhalten des Mannes oder schwere Krankheit etc., lediglich trennen. Hier liegt kein Ehebruch oder Unzucht des Ehepartners vor, sondern nur eine vorübergehende Trennung. Deshalb sollen die Ehepartner wieder zusammen kommen. Hier sollen die Ältesten ihrer Gemeinde durch entsprechende Unterwei-sung und Seelsorge den beiden helfen, dass sie wieder zueinander finden.
  • Für unseren HERRN Jesus kommt die Ehescheidung und Wiederheirat aus banalen Gründen nie vor. Wie dies der HERR auch den Juden in den Evangelien klar machte, sondern nur im Falle des Ehebruchs oder der Unzucht des Ehepartners und dies nur dann, wenn der schuldig gewor-dene Ehepartner es ablehnt, Busse zu tun und zu seinem Ehepartner zurückzukommen.

  

K. Perdikidis

 

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Neueste Kommentare

06.05 | 20:50

Ελεύθερη Ευαγγελική Εκκλησία
Αλκιβιάδου 5
Αθήνα
Ταχυδρ. αριθμός 10439

06.05 | 20:49

Κυρία Κλαδή,
κατά την επιθυμία σας σας στέλνω μία διεύθυνση εκκλησίας, η οποία έχει ως βάση και διδάσκει την Αγία Γραφή. Με εγκάρδιους χαιρετισμούς
Κώστας Περδικίδης

06.05 | 07:15

Γεια σας!
Θα ήθελα να σας ρωτήσω μήπως γνωρίζετε κάποια εκκλησία που να διδάσκει την Αγία Γραφή. Μένω στο κέντρο της Αθήνας. Σας ευχαριστώ.Με εκτίμηση, Βασιλική

28.09 | 07:54

...προς τον Χριστό γράψτε μου την διεύθυνσή σας στη ιστοσελίδα μου.
Με εγκάρδιους χαιρετισμούς
Κώστας Περδικίδης